Wiesbaden Stadtplanung

2015 / 01 Seniorenwohnen an der Erlenstraße

Im Ortsbezirk Breckenheim ist seit Jahren ein hohes Interesse an seniorengerechten Wohnraum zu verzeichnen. Dabei spielt, wie auch in den anderen östlichen Vororten für viele Menschen der möglichst lange Verbleib im Ortsbezirk eine große Rolle. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist bestrebt, diesem Wunsch durch die Bereitstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für geeignete Wohnanlagen zu entsprechen. Dabei sind neben der Flächenverfügbarkeit die Standortfaktoren: Busanbindung, Nähe zum alten Ortskern, Nähe zu Gemeinschaftseinrichtungen und die topgrafische und städtebauliche Situation von großer Bedeutung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Seniorenwohnen an der Erlenstraße vereinigt alle oben genannten Standortfaktoren in direkter und unmittelbarer Weise: Die Bushaltestelle der Linie 23 befindet sich direkt in der Erlenstraße „vor der Haustür“. Diese Buslinie bedient auch den Einzelhandelsmarkt am Südrand des Ortsbezirks, sodass ein selbstständiges Einkaufen der Bewohner der Wohnanlage problemlos möglich ist. Es gibt bereits im Bestand zwei kurze Fußwegeverbindungen zum sich in ca.150 m Luftlinie befindlichen neugestalteten alten Dorfplatz, auf dem vor allem in den Sommermonaten vielfältige Gemeinschaftsveranstaltungen  und Begegnungen stattfinden. Die vorhandene moderate Geländesituation an der Erlenstraße lässt eine möglichst barrierefreie Freiflächengestaltung des Gesamtareals zu so dass die Bewohner auch die Gartenanalage ungehindert benutzen können. Der Standort ist für die geplante Nutzung insgesamt sehr gut geeignet.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.07.2014 - 18.08.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 26.08.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 12.02.2015, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 23.02.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 03.03.2015 - 02.04.2015, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 03.03.2015 - 02.04.2015, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.07.2015, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 21.08.2015, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Kontakt