2017 / 01 Rennbahnstraße Bereich: Frühere Autobahnpolizeistation
In Wiesbaden-Erbenheim soll die ehemalige Autobahnpolizeistation an der Rennbahnstraße für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden. Die bisherige Nutzung war wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig. Da durch die Nutzungsänderung in Gewerbe die Privilegierung nicht mehr gegeben ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbebetrieb Rennbahnstraße“ erforderlich. Im Sinne des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll eine Weiternutzung ermöglicht werden.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Rennbahnstraße Bereich: Frühere Autobahnpolizeistation
Verfahrensschritte
- 28.10.2014 - 27.11.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 15.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 03.03.2016, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
- 02.05.2016, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 10.05.2016 - 10.06.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 10.05.2016 - 10.06.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 15.12.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 03.02.2017, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 4,99 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 61,52 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 560,91 KB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 32,68 KB)Zusammenfassende Erklärung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de