Wiesbaden Stadtplanung

2017 / 01 Wohngebiet Hainweg

In der Metropolregion RheinMain –und damit auch in Wiesbaden- wird der Bedarf an Wohnraum in den nächsten Jahren weiterhin anhalten. Dieser Bedarf kann allein über Konversionsprojekte und Baulückenschließungen nicht befriedigt werden. Als Teil der nachhaltigen Siedlungsentwicklung werden die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenpotenziale an aktuelle städtebauliche und verkehrsplanerische Rahmenbedingungen angepasst.

Das Wohngebiet Hainweg stellt mit rund 22,6 Hektar eine solche Entwicklungsfläche dar. Planerisches Ziel ist es, ein identitätsstiftendes, übersichtlich strukturiertes und verträglich verdichtetes Wohngebiet mit zukunftsweisenden Wohnformen im Einfamilienhausbau und ergänzendem Geschosswohnungsbau, qualitätsvollen öffentlichen Räumen sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur für Verkehr, Nahversorgung und Gemeinbedarf zu schaffen. Das Wohngebiet soll an die vorhandenen Strukturen anbinden, Qualitäten schaffen, Restriktionen aufbrechen und verbindendes Element zwischen dem gewachsenen Siedlungskern und dem Freiraum werden. Dabei wird die abschnittsweise Realisierbarkeit der städtebaulichen Struktur gewährleistet.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).


 
 
  

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohngebiet Hainweg

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 31.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 21.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.07.2014, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 31.07.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 19.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 10.07.2015, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 15.07.2015 - 14.08.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 20.07.2015 - 07.08.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 03.03.2016, Entwurfsbeschluss
  • 11.04.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 19.04.2016 - 20.05.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 19.04.2016 - 20.05.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 15.12.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 22.05.2017, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Öffentliche Bekanntmachung

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Städtebaulicher Rahmenplan (Stand: März 2014)

Kontakt