Wiesbaden Stadtplanung

2016 / 02 Quartier Kureck

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele der beschlossenen Rahmenplanung „Kureck“ umzusetzen

Die attraktive städtebauliche Ausgestaltung dieses Quartiers, die Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots (Büronutzung, Dienstleistung, unterschiedliche Wohnformen und Grünflächen) sowie die Erhaltung seiner denkmalpflegerischen Bedeutung sind entscheidende Komponenten der geplanten Entwicklung.

Die Änderung gegenüber dem bestehenden Planungsrecht soll die Schaffung von mehr Wohnraum zu Lasten des Anteils an gewerblichen Nutzungen ermöglichen. Das Hochhaus der ehemals ansässigen R+V-Versicherung soll nicht mehr saniert, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Anstelle eines Hotels wird das Ministerium für Soziales und Integration in den Gebäudekomplex an der Sonnenberger Straße einziehen. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Planungsziele und Rahmenbedingungen ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig geworden

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Quartier Kureck

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.02.2015 - 17.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 16.07.2015, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 30.07.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 17.08.2015 - 16.09.2015, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.08.2015 - 16.09.2015, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 03.03.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 03.05.2016, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Vorhaben- und Erschließungsplan

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Kontakt