Wiesbaden Stadtplanung

2017 / 03 St. Josefs-Hospital

Das St. Josefs-Hospital ist ein Akutkrankenhaus in zentraler Lage der Landeshauptstadt Wiesbaden. Träger und alleiniger Anteilseigener ist die „St. Josefs-Hospital Wiesbaden Stiftung“.

Damit das St. Josefs-Hospital weiterhin eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung für die Wiesbadener Bevölkerung bereitstellen und die Einrichtung im Hinblick auf seine Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zeitgemäß bleiben kann, sind eine Erneuerung, Generalisierung und Neuordnung der Gebäudestrukturen notwendig.

Generalsanierung und Umstrukturierung zielen darauf ab, den Neubau unter Aspekten der städtebaulichen Quartiersentwicklung mit Rücksichtnahme auf die Umgebung einzuordnen. Darüber hinaus können durch eine Neuordnung des Gesundheitscampus Betriebsabläufe optimiert, innovative medizinische und prozessverbessernde Technologien eingesetzt und hohe Energie- und CO2-Einsparpotenziale erreicht werden.

Nach den Ergebnissen einer umfangreichen baulichen Machbarkeitsstudie ist dieses Ziel unter Einbeziehung vielfältiger Gesichtspunkte nur durch einen Neubau der wesentlichen Gebäudeteile umsetzbar.

Der Bebauungsplan ist die Voraussetzung für die erforderlichen baulichen Veränderungen des St. Josefs-Hospitals. Er ermöglicht die Sanierung und Umstrukturierung des Bestandes und zeigt gleichermaßen die Grenzen neuer baulicher Entwicklungen auf.

Mit dem Bebauungsplan wird sichergestellt, dass das St. Josefs-Hospital seinem medizinischem Auftrag als Akutkrankenhaus auch für nachfolgende Generationen nachkommen kann. Neue städtebauliche und architektonische Qualitäten, die im Bebauungsplan verankert sind, führen in ihrer Summe zu einer deutlichen Aufwertung des Standortes und seines Umfeldes.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans St. Josefs-Hospital

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 15.10.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.06.2015 - 17.07.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 14.07.2016, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 08.08.2016, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 16.08.2016 - 15.09.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.08.2016 - 16.09.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 30.03.2017, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 22.05.2017, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

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