Wiesbaden Stadtplanung

2022 / 01 Lange Seegewann

Durch steigende Einwohnerzahlen und gleichzeitig steigendem Wohnflächenbedarf pro Kopf besteht in der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Bedarf an neuem Wohnraum. Um der Nachfrage gerecht zu werden, werden im Zuge der Siedlungsentwicklung in Wiesbaden nach und nach Flächen, die laut Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, als Siedlungsgebiete geplant und entwickelt.

Vor diesem Hintergrund wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt, um einen qualitätvollen städtebaulichen Entwurf für das Gebiet "Lange Seegewann" am südwestlichen Rand des Stadtteils Wiesbaden-Delkenheim zu finden und umzusetzen. Der Siegerentwurf und die Überarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans dienten als Grundlage für den Bebauungsplan.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans - Lange Seegewann -

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 22.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 14.01.2019 - 13.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 06.05.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 10.06.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 28.06.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 06.07.2021 - 05.08.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.07.2021 - 05.08.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.12.2021, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 25.01.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung

Kontakt