2022 / 01 Lange Seegewann
Durch steigende Einwohnerzahlen und gleichzeitig steigendem Wohnflächenbedarf pro Kopf besteht in der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Bedarf an neuem Wohnraum. Um der Nachfrage gerecht zu werden, werden im Zuge der Siedlungsentwicklung in Wiesbaden nach und nach Flächen, die laut Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, als Siedlungsgebiete geplant und entwickelt.
Vor diesem Hintergrund wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt, um einen qualitätvollen städtebaulichen Entwurf für das Gebiet "Lange Seegewann" am südwestlichen Rand des Stadtteils Wiesbaden-Delkenheim zu finden und umzusetzen. Der Siegerentwurf und die Überarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans dienten als Grundlage für den Bebauungsplan.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).
Verfahrensschritte
- 22.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 14.01.2019 - 13.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 06.05.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 10.06.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 28.06.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 06.07.2021 - 05.08.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 06.07.2021 - 05.08.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 16.12.2021, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 25.01.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
Bebauungsplan
- Bebauungsplan (PDF, 4,86 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 784,17 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 2,11 MB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 112,04 KB)Zusammenfassende Erklärung
Öffentliche Bekanntmachung
- Bekanntmachung (PDF, 93,74 KB)Bekanntmachung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de