Wiesbaden Stadtplanung

2017 / 01 Hochschule Moritzstraße

Die ehemaligen Liegenschaften zwischen Oranien- und Moritzstraße stehen nach dem Auszug der Gerichte im Jahr 2009 leer. Eine Nachnutzung des Areals durch die neu gegründete Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (EBS) ließ sich ebenso wenig realisieren wie ein im Jahr 2013 erwogenes gemeinsames Konzept der EBS und der Hochschule Fresenius (HSF) zur Nutzung des Areals als gemeinsamer Hochschulcampus.

Die HSF möchte eine Dependance ihrer Hochschule in Wiesbaden errichten, wo sie ursprünglich gegründet wurde und auch ansässig war. Sie beabsichtigt, auf der ihr zugeordneten Fläche an der Ecke Moritzstraße/Albrechtstraße einen Universitätsneubau mit Hörsaal und Cafeteria für ca. 1.000 Studierende der Fachbereiche Design sowie Wirtschaft & Medien zu errichten.

Die benötigten 89 Stellplätze für die Hochschule werden überwiegend in zwei Tiefgaragen, die von der Albrechtstraße angefahren werden, angeordnet. Der von den Gebäuden umschlossene Innenhof wird als Platzfläche gestaltet.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Planbereich - Hochschule Moritzstraße

Übersichtsplan Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hochsc

Verfahrensschritte

  • 16.11.2015 - 15.12.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 14.12.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 14.07.2016, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 08.08.2016, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 16.08.2016 - 15.09.2016, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.08.2016 - 16.09.2016, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 15.12.2016, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 03.02.2017, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textlichen Festsetzungen

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Berichtigung des Flächennutzungsplans

Kontakt