2019 / 01 Am Heiligenhaus / Nordenstadter Straße
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der bebauten Ortslage von Igstadt. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Igstadt - Süd“ aus dem Jahr 1970. Der Bebauungsplan weist als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet aus. Da die westlich und südlich angrenzenden Baugrundstücke jedoch alle wohnbaulich genutzt werden, ist eine weitere Wohnbebauung auf der Grundlage des Bebauungsplans nicht mehr möglich, da dadurch der Gebietscharakter nicht mehr gewährleistet ist.
Es ist beabsichtigt das Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.
Gegenüber dem unbebauten Grundstück liegt ein Gewerbegebiet, dass nach den Festsetzungen des Bebauungsplans uneingeschränkt nutzbar ist. Derzeit befindet sich auf dem Gewerbegrundstück eine Sargschreinerei, von der nur geringe immissionsschutzrechtliche Beeinträchtigungen auf das geplante Wohngebiet einwirken. Diese Beeinträchtigungen könnten sich aber bei einem Nutzerwechsel wesentlich erhöhen. Insofern ist im Rahmen dieses Bauleitplans zu untersuchen auf welche Art und Weise die Verträglichkeit zwischen Wohnen und Gewerbe hergestellt werden kann.
Östlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich derzeit eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, dort eine neue Feuer- und Rettungswache für die östlichen Ortsbezirke zu errichten. Insofern ist auch zur Ostseite der geplanten Wohnbebauung die Verträglichkeit zur Planungsabsicht der Landeshauptstadt Wiesbaden herzustellen.
Auf dem nördlichen Teil des Wohnbaugrundstücks sollen 12 Reihenhäuser (eine 6er-Gruppe und zwei 3er-Gruppen) sowie zwei Doppelhäuser errichtet werden, sodass insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Für das südliche Baugrundstück liegen noch keine konkreten Planungen vor.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
Verfahrensschritte
- 08.12.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 22.02.2016 - 18.03.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 08.11.2018, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
- 03.12.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 11.12.2018 - 18.01.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 11.12.2018 - 18.01.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 13.06.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Bebauungsplan
- Bebauungsplan (PDF, 1,54 MB)Bebauungsplan Am Heiligenhaus / Nordenstadter Straße
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 150,32 KB)Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Am Heiligenhaus / Nordenstadter Straße
Begründung
- Begründung (PDF, 827,08 KB)Begründung zum Bebauungsplan Am Heiligenhaus / Nordenstadter Straße
Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 1,03 MB)Inkrafttreten des Bebauungsplans
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de