Wiesbaden Stadtplanung

2017 / 01 Autohaus Äppelallee

Das Plangebiet liegt in Wiesbaden-Biebrich südlich der Äppelallee und zwischen der Friedrich-Bergius-Straße im Westen und der Zaberner Straße im Osten.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Autohaus Äppelallee" ist Planungsrecht für die Betriebserweiterung des Ford Autohauses in der Äppelallee geschaffen worden. Neben der Vergrößerung der Ausstellungsfläche des Hauptgebäudes entstehen im südlichen Bereich ein Werkstattkomplex sowie ein zusätzliches Gebäude zur Ausstellung und zum Verkauf.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Autohaus Äppelallee

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 09.05.2016 - 08.06.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 12.05.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 10.04.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.11.2017, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 21.12.2017, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Berichtigung des Flächennutzungsplans

Kontakt