2019 / 02 Waldviertel - Westlich der Greifstraße
Am nordwestlichen Siedlungsrand von Wiesbaden liegt das Simeonhaus, eine Einrichtung zum seniorengerechten Wohnen mit insgesamt 71 Wohneinheiten. Das Simeonhaus ist Teil eines insgesamt ca. drei ha großen Geländes, welches von städtebaulichen Strukturen der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts geprägt wird. Die Umgebung des Plangebiets besteht aus ausgedehnten Waldflächen im Westen, einer Freizeitanlage mit Tennisplätzen und Bolzplatz im Norden, Wohnbauflächen im Osten („Holländische Siedlung“) und einem kleinen Wäldchen im Süden, das den Standort von der Siedlung Kohlheck trennt. Während im nördlichen Teilgebiet überwiegend Geschosswohnungsbauten mit drei bis fünf Wohnebenen stehen, wird die südliche Hälfte des Plangebiets von insgesamt 45 eingeschossigen Reihenhäusern belegt. Inzwischen hat die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH das Areal erworben und beabsichtigt, den Wohnstandort in zeitgemäßer Architektur neu aufzustellen und zu erschließen. Als Maßnahme der Innenentwicklung wird die In-Wert-Setzung des Standortes rund 300 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zuführen, bei einem vergleichsweise hohen Anteil an altengerechten Wohnungen. Über 40 Prozent der Wohnungen sind als Zweizimmerwohnungen konzipiert. Es ist vorgesehen, innerhalb des Plangebiets eine Geschossflächenzahl (GFZ) von durchschnittlich mindestens 0,9 zu realisieren. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewohner sollen die überkommenen baulichen Strukturen sukzessive und in mehreren Baustufen durch Neubauten ersetzt werden. Deshalb ist vorlaufend zu dem förmlichen Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplans ein städtebauliches Rahmenkonzept erstellt worden. Das Rahmenkonzept hat auf der Grundlage systematischer Entwurfsarbeit zu einem städtebaulichen Entwurf geführt, der als Zielkonzept des Bauvorhabens zu verstehen ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, das konventionell als Angebotsplanung mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt wird, wird ein eigenständiger Grünordnungsplans erstellt. Mit dem Bebauungsplan wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche und verkehrliche Entwicklung dieses Wohnquartiers geschaffen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
Verfahrensschritte
- 01.12.2016 - 06.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 19.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
- 05.01.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 15.01.2018 - 15.02.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 15.01.2018 - 15.02.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 08.11.2018, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 15.03.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Planunterlagen
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 2,48 MB)Bebauungsplan
Zeichenerklärung
- Zeichenerklärung (PDF, 105,93 KB)Zeichenerklärung
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 112,87 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 690,32 KB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (DOCX, 78,23 KB)Zusammenfassende Erklärung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de