2019 / 01 An der Kantstraße
Das bestehende Wohngebiet um die „Kantstraße/ Am Allersberg“ in Wiesbaden-Sonnenberg ist geprägt durch große und durchgrünte Grundstücke mit Einzelhäusern, die auch die charakteristischen Eigenschaften des Plangebiets widerspiegeln. Das Plangebiet besteht aus zwei direkt angrenzenden Grundstücken, die durch großzügige Gartenbereiche in Hanglage geprägt sind. Das östliche Grundstück ist gegenwärtig durch ein Einzelhaus, welches der umliegenden Typologie entspricht, bebaut.
Mit der Bebauungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, für ein in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Wohnbebauung befindliches Grundstück sowie für ein bereits bebautes Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit drei Wohngebäuden zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,43 ha und weist bezüglich der städtebaulichen Parameter: Lage, Topografie, Erschließung und Himmelsrichtung die gleichen Bedingungen wie die bereits bebauten Grundstücke in der Nachbarschaft auf. Er ist im bisherigen Bebauungsplan „1967 / 01 Allersberg“ bereits als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt, jedoch ist dort lediglich im direkten Umfeld des zurzeit bestehenden Wohngebäudes eine überbaubare Grundstücksfläche dargestellt.
Für das unbebaute Grundstück ist keine überbaubare Grundstücksfläche festgelegt worden. Da der gesamte Bereich komplett erschlossen ist, empfiehlt sich vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine an die Bebauung der Umgebung angepasste und verträgliche Nachverdichtung an. Nördlich angrenzend befindet sich eine im Umgriff liegende öffentliche Grünfläche, welche durch die Ziele der Planung weder in ihrer Nutzung noch Größe verändert wird.
Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt, der neue Bebauungsplan orientiert sich an den bestehenden Festsetzungen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
Verfahrensschritte
- 08.11.2018, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
- 03.12.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 11.12.2018 - 18.01.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 11.12.2018 - 18.01.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 27.06.2019, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 01.08.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachung vom 01.08.2019 (PDF, 7,85 MB)
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 3,21 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 80,85 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 202,32 KB)
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de