Wiesbaden Stadtplanung

Stadteingang Schiersteiner Straße (Bebauungsplan in Vorbereitung)

Wie die Studie „Gestaltung Stadteingänge in der Landeshauptstadt Wiesbaden“ aus dem Jahr 2010 herausgestellt hat, kommen dem Bereich Schiersteiner Straße als Innenstadteingang wichtige Funktionen der Imagebildung und der Orientierung zu. Der Teilbereich zwischen Eisenbahnbrücke und 2. Ring weist heute eine heterogene, teilweise gestalterisch wenig anspruchsvolle Bebauung auf. Es besteht eine Gemengelage mit einer Mischung aus gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Eine klare städtebauliche Ordnung fehlt. Die Grundstücke sind mindergenutzt, es sind keine Raumkanten ablesbar.


Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der fortwährenden Wohnungsnachfrage bestrebt, vorhandene Wohnungsbauflächenpotenziale zu erschließen. An diesem Standort kann innenstadtnahes Wohnen gefördert werden. Gleichzeitig gilt es, die wirtschaftliche Struktur der Landeshauptstadt Wiesbaden durch die Sicherung gewerblicher Nutzungen mit entsprechenden Entwicklungsperspektiven zu stärken. Dabei sollen die, das Wohnen störende Nutzungen minimiert werden, bzw. eine möglichst harmonische Nachbarschaft zum Wohnen angestrebt werden. Die Schiersteiner Straße soll als Image bildende Straße gestaltet werden, die bereits den Auftakt zum Innen-stadtcharakter der Stadt Wiesbaden gibt.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Stadteingang Schiersteiner Straße“ zwischen Eisenbahnbrücke und 2. Ring verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Bau- und Nutzungsstruktur in diesem Bereich neu zu ordnen. Gleichzeitig sollen in funktionaler Hinsicht die vorhandenen gewerblichen Nutzungen bzw. die vorhandene Mischnutzung rechtlich gesichert sowie an diesem innenstadtnahen Standort die Wohnnutzung gestärkt bzw. ausgebaut wird. Das bestehende Versorgungszentrum soll erhalten und gebündelt werden. Durch den Bebauungsplan ist eine raumbildende Bebauung entlang der Schiersteiner Straße planungsrechtlich zu sichern, um zukünftig der Funktion eines attraktiven Stadteingangs in städtebaulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Zudem soll mit dem Bebauungsplan ein höherer Grad an Durchgrünung entlang der Schiersteiner Straße angestrebt werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadteingang Schiersteiner Straße

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 05.04.2017 - 04.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 18.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Kontakt