2018 / 01 Feuer- und Rettungswache III
Die Feuerwehr Wiesbaden unterhält derzeit drei Feuerwachen der Berufsfeuerwehr innerhalb des Stadtgebietes:
• Feuerwache 1 am Kurt-Schumacher-Ring (Versorgung Innenstadtgebiet)
• Feuerwache 2 in der St. Florian-Straße in Mainz-Kastel (südliches Stadtgebiet)
• Feuerwache 3 in Bierstadt (teilw. Versorgung des östlichen Stadtgebietes)
Mit dem Standort der bestehenden Feuerwache 3 in Bierstadt können das östliche Stadtgebiet sowie die Bundesautobahnen A3 und A 66 nicht ausreichend versorgt werden. Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) legt fest, dass die Feuerwehr so aufzustellen ist, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann (sog. „Hilfsfrist“). Außerdem entsprechen die baulichen Zustände in der bestehenden Feuerwache 3, insbesondere aber in der derzeit provisorisch in Containern untergebrachten Rettungswache in Igstadt bei weitem nicht den Anforderungen. In diesem Zusammenhang sind vor allem unzureichende hygienische Bedingungen und der Arbeitsschutz zu nennen.
Bereits seit der Eingemeindung der östlichen Vororte Auringen, Breckenheim, Delkenheim, Medenbach, Naurod und Nordenstadt im Jahr 1977 ist bekannt, dass die Hilfsfrist von 10 Minuten nicht in allen Stadtteilen eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere für die Stadtteile Auringen, Breckenheim, Delkenheim und Medenbach.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Wohngebietsentwicklungen insbesondere im östlichen Wiesbadener Stadtgebiet, soll zur langfristigen Sicherstellung der Rettungsversorgung eine neue Feuerwache am östlichen Ortsrand von Igstadt errichtet werden. Die neue Feuerwache soll die bestehende Feuerwache in Bierstadt und die provisorische Unterbringung des Rettungsdienstes in Igstadt ersetzen. Außerdem soll in den neuen Standort auch die Freiwillige Feuerwehr Igstadt integriert werden. Mit dem Neubau können die östlichen Vororte durch die Berufsfeuerwehr und den Rettungsdienst entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versorgt werden und bestehende Versorgungslücken geschlossen werden.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).
Verfahrensschritte
- 15.03.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 11.04.2017 - 12.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
- 04.01.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 12.01.2018 - 12.02.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 12.01.2018 - 12.02.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 21.06.2018, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 22.08.2018, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Planunterlagen
Bebauungsplan
- Bebauungsplan (PDF, 4,08 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 99,45 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 314,52 KB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 148,16 KB)Zusammenfassende Erklärung
Öffentliche Bekanntmachung
- Inkrafttreten des Bebauungsplans (PDF, 1,09 MB)Öffentliche Bekanntmachung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de