Wiesbaden Stadtplanung

2018 / 01 Hermann-Ehlers-Schule

Auf dem Schulgrundstück der Hermann-Ehlers-Schule soll eine 3-Felder-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport errichtet werden.


Die Hermann-Ehlers-Schule ist eine Gesamtschule mit Nachmittagsbetreuung. Bereits in der Planung des Neubaus der Schule war als dritter Bauabschnitt der Bau einer Dreifelder-Sporthalle vorgegeben. Bislang wurde dieser dritte Abschnitt nicht umgesetzt. Derzeit besuchen ca. 600 Schülerinnen und Schüler die Hermann-Ehlers-Schule. Die vorhandene Turnhalle ist für einen zeitgemäßen Sportunterricht nicht mehr geeignet, da sie sowohl von der Größe wie auch auf Grund des Gesamtzustandes erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Für die Erteilung des pflichtgemäßen Sportunterrichts sind 4 Sportfelder erforderlich, um die Vorgaben des Kultusministeriums zu erfüllen (derzeit verfügt die Schule über 1 Segment). Der Bau einer Dreifelder-Sporthalle löst die bestehenden Unterrichtsproblematiken - seit 1991 kann keine 3. Sportstunde erteilt werden - der Hermann-Ehlers-Schule und könnte ebenfalls von der Justus-von-Liebig-Grundschule mitgenutzt werden.

Auch der Bedarf an Trainings-, Übungs- und Spielzeiten der Erbenheimer Sport-vereine kann gegenwärtig nicht gedeckt werden. Die Entwicklung des Vereinssports in Erbenheim leidet an dem Mangel an geeigneten Sportstätten. Mit dem Bau einer Dreifelder-Sporthalle erhält er die Möglichkeit seine derzeit nur unter schwierigen Verhältnissen trainierenden Sportarten, insbesondere Handball und Tischtennis, systematisch und erfolgreich weiter zu entwickeln. Ein Ersatz für den Rotgrandplatz (Standort der neuen Sporthalle) ist nicht erforderlich.

Aufgrund des geplanten Standorts der Sporthalle ist eine Änderung des bestehen-den Planungsrechts notwendig.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hermann-Ehlers-Schule"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 04.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 20.07.2017 - 21.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 07.02.2018, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 28.02.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 08.03.2018 - 09.04.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 08.03.2018 - 09.04.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 06.09.2018, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 02.10.2018, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Öffentliche Bekanntmachung

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

  • Begründung (PDF, 164,28 KB)Begründung zum Bebauungsplan Hermann-Ehlers-Schule

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