Wiesbaden Stadtplanung

2018 / 03 Quartier Kureck - 1. Änderung

Gegenstand der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Kureck" ist die geplante Nutzungsänderung des Gebäudes 1 B (ehemaliges Casino) von einem Bürogebäude in ein Hotel, begleitet von einer Vergrößerung der Geschossfläche, der Errichtung von zwei zusätzlichen Geschossen und einer Erhöhung des Gebäudes um rund 4,30 m. Das Gebäude 1 A (Hochhaus) soll bei gleicher Kubatur ein Geschoss mehr erhalten. Die beschriebenen Änderungen betreffen ausschließlich zeichnerische Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Kureck“ und einige Anlagen zum Durchführungsvertrag. Textliche Festsetzungen oder örtliche Bauvorschriften sind nicht betroffen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

 

Übersicht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Quartier Kureck - 1. Änderung"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 28.11.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 21.12.2017, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB und Entwurfsbeschluss
  • 19.01.2018, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 30.01.2018 - 01.03.2018, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 30.01.2018 - 01.03.2018, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 21.06.2018, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 13.07.2018, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Planunterlagen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Rechtsverbindlicher vorhabenbezogener Bebauungsplan "Quartier Kureck"

Kontakt