Wiesbaden Stadtplanung

Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg (Flächennutzungsplanänderung Nr. 33)

"Am Gückelsberg" soll ein Nahversorgungsstandort entstehen, der der Versorgung der Ortsteile Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim sowie des neuen LindeQuartiers dienen soll. Neben zwei Lebensmittelnahversorgern, die aus dem Bereich „Müfflingstraße“ an den neuen Standort verlagert werden sollen, werden ergänzende Einzelhandelsflächen wie ein Getränkemarkt, ein Drogeriemarkt und weitere untergeordnete Nutzungen, zum Beispiel eine Apotheke, eine Bäckerei beziehungsweise eine Konditorei mit Ausprägung Gastronomie, vorgesehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung soll auch die Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe westlich des geplanten Nahversorgungsstandorts gesichert werden. Um für dieses Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden geändert.

Verfahrensschritte

  • 21.06.2018, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 10.08.2018, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 08.02.2019 - 08.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 27.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 27.06.2019, Entwurfsbeschluss
  • 08.08.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 16.08.2019 - 16.09.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 16.08.2019 - 16.09.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 17.09.2020, Feststellungsbeschluss
  • 19.01.2021, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 18.03.2021, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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