Wiesbaden Stadtplanung

2022 / 01 Mainzer Straße Bereich C südlich des Siegfriedrings

Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt einen Bebauungsplan im Bereich zwischen Siegfriedring, der Hagenstraße, dem ehemaligen Industriebahngelände westlich der Gernodstraße und der Bahnstrecke Wiesbaden - Mainz aufzustellen. Ziel ist es für den Bereich eine standortgerechte Nutzungs- und Bebauungsqualität sowie eine städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Es sollen am Standort vorhandene Betriebe planungsrechtlich gesichert und die Belange der Wirtschaft, insbesondere die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden. Außerdem sollen durch begleitende Straßenbaumaßnahmen die bestehenden Verkehrsverhältnisse den zukünftigen Anforderungen angepasst werden. 
 
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017). 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Mainzer Straße Bereich C südlich des Siegfriedrings"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 09.10.2018 - 09.11.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 06.05.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 16.10.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 26.10.2020 - 07.12.2020, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 26.10.2020 - 07.12.2020, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.07.2021 - 03.09.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 14.07.2022, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 26.07.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung

Kontakt