Wiesbaden Stadtplanung

Freizeitbad-Sportpark Rheinhöhe (Flächennutzungsplanänderung Nr. 37)

Auf Grundlage einer Standort- und Machbarkeitsanalyse wurde der „Sportpark Rheinhöhe“ als geeigneter Standort für den Ersatzneubau für das Freizeitbad an der Mainzer Straße sowie den anstehenden Ersatz der Kunsteisbahn am Kleinfeldchen ermittelt.

Daher sollen am Mosbacher Berg im Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Ring, Holsteinstraße und Steinberger Straße ein modernes und attraktives Hallenschwimmbad, eine Sauna und eine Eissporthalle in Ergänzung zur bestehenden „Sporthalle am 2. Ring“ errichtet werden. Zusätzlich sollen Verwaltungsbüros und ein Thermalbauhof für die städtischen Bäderbetriebe „mattiaqua“ in die Sportanlagen integriert werden.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für die Neustrukturierung des „Sportparks Rheinhöhe“ geschaffen.

Verfahrensschritte

  • 08.11.2018, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 14.12.2018, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 26.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 02.12.2019 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 31.03.2022, Entwurfsbeschluss
  • 11.04.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 19.04.2022 - 18.05.2022, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 19.04.2022 - 18.05.2022, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 15.12.2022, Feststellungsbeschluss
  • 04.05.2023, Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB
  • 01.06.2023, Wirksamkeit nach § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Planunterlagen

Plandarstellung

Begründung

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