Wiesbaden Stadtplanung

2022 / 01 Östlich der Oberlinstraße

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Östlich der Oberlinstraße“ befand sich eine Reitsportanlage, deren Nutzung Ende des Jahres 2018 aufgegeben wurde. Eine Fortnutzung als Reitsportanlage wurde nicht weiter verfolgt, sodass die Fläche im Rahmen einer städtebaulichen Wiedernutzbarkeit einer neuen Bebauung zugeführt wird.

Im Zuge steigender Einwohnerzahlen und dem damit verbundenen Bedarf an Wohnraum ist die Nachverdichtung und Neuausrichtung einer Fläche für Wohnraumzwecke angestrebt. Es ist beabsichtigt, auf dem Areal die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers zu schaffen. Hierbei wird die planungsrechtliche Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) erfolgen.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Wiesbaden-Bierstadt und grenzt an die direkte Bebauung entlang der Oberlinstraße und in Teilen der Kloppenheimer Straße an. Die umliegende Bebauung wird größtenteils vom Geschosswohnungsbau charakterisiert, sodass durch die Ausweisung eines Wohnquartiers die vorhandenen Bebauungsstrukturen aufgenommen werden und der Ortsrand städtebaulich gestärkt wird.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich der Oberlinstraße“ wird das Ziel verfolgt, ein Wohnquartier zu entwickeln, welches sich an der vorhandenen Bebauung orientiert und gleichzeitig eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung einer ehemals anderweitig genutzten Fläche ermöglicht.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich der Oberlinstraße"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 13.12.2018, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 12.02.2020 - 13.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 25.05.2020 - 08.06.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 17.05.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 25.05.2021 - 25.06.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 25.05.2021 - 25.06.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 15.11.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 23.11.2021 - 22.12.2021, Erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a (3) BauGB
  • 23.11.2021 - 22.12.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 31.03.2022, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 31.05.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachung

Berichtigung des Flächennutzungsplans

Kontakt