2019 / 03 Dotzheim - Mitte - 1. Änderung
Die Liegenschaft der ehemaligen Ortsverwaltung von Dotzheim soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da eine Nachnutzung mit der festgesetzten Nutzung als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Feuerwehr und Ortsverwaltung" trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden konnte, soll die Neufestsetzung als „Allgemeines Wohngebiet (WA)" ein breiteres Nutzungsspektrum ermöglichen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Dotzheim - Mitte - 1. Änderung"
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "DotzVerfahrensschritte
- 14.02.2019, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 12.04.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 17.04.2019 - 22.05.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 23.04.2019 - 22.05.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 31.10.2019, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 13.11.2019, Benachrichtigung der Behörden über den Satzungsbeschluss
- 03.12.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Planunterlagen
Bebauungsplan
- Bebauungsplan (PDF, 15,80 MB)Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 56,47 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 80,10 KB)Begründung
Öffentliche Bekanntmachung
- Inkrafttreten des Bebauungsplans (PDF, 590,17 KB)Öffentliche Bekanntmachung
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de