Wiesbaden Stadtplanung

2019 / 03 Dotzheim - Mitte - 1. Änderung

Die Liegenschaft der ehemaligen Ortsverwaltung von Dotzheim soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da eine Nachnutzung mit der festgesetzten Nutzung als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Feuerwehr und Ortsverwaltung" trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden konnte, soll die Neufestsetzung als „Allgemeines Wohngebiet (WA)" ein breiteres Nutzungsspektrum ermöglichen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Dotzheim - Mitte - 1. Änderung"

Übersichtsplan Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Dotz

Verfahrensschritte

  • 14.02.2019, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 12.04.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
  • 17.04.2019 - 22.05.2019, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.04.2019 - 22.05.2019, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 31.10.2019, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 13.11.2019, Benachrichtigung der Behörden über den Satzungsbeschluss
  • 03.12.2019, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachung

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