2022 / 01 Helling-Höfe
Nahversorgungszentrum und Wohnquartier „Helling-Höfe“ im Kasteler Westen
Im Westen von Mainz-Kastel soll mit den „Helling-Höfen“ ein neues Nahversorgungszentrum mit Einzelhandels- und kleinflächigen Gewerbenutzungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen des Gebäudekomplexes entstehen. Neben der Nahversorgung des Stadtteils soll das Projekt mit 177 Wohneinheiten – davon 22 % gefördert, auch einen wichtigen Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum in Wiesbaden leisten.
Für das im Jahre 2018 für den Entwicklungsbereich Wiesbadener Straße in Mainz-Kastel beschlossene Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept sollen die „Helling-Höfe“ eine impulsgebende Rolle für den städtebaulichen Umbau des Kasteler Westens zu einem Quartier mit Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung übernehmen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).






Verfahrensschritte
- 07.06.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 31.10.2019, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 22.11.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 07.02.2020 - 09.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 15.11.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 23.11.2021 - 22.12.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 23.11.2021 - 22.12.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 25.05.2022, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 12.09.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
Bebauungsplan
- Vorhaben - und Erschließungsplan (PDF, 34,86 MB)Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF, 21,66 MB)Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 1,30 MB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 6,89 MB)Begründung
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 137,25 KB)Zusammenfassende Erklärung
Öffentliche Bekanntmachung
- Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (PDF, 261,01 KB)Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de