Wiesbaden Stadtplanung

2022 / 01 Helling-Höfe

Nahversorgungszentrum und Wohnquartier „Helling-Höfe“ im Kasteler Westen

Im Westen von Mainz-Kastel soll mit den „Helling-Höfen“ ein neues Nahversorgungszentrum mit Einzelhandels- und kleinflächigen Gewerbenutzungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen des Gebäudekomplexes entstehen. Neben der Nahversorgung des Stadtteils soll das Projekt mit 177 Wohneinheiten – davon 22 % gefördert, auch einen wichtigen Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum in Wiesbaden leisten.

Für das im Jahre 2018 für den Entwicklungsbereich Wiesbadener Straße in Mainz-Kastel beschlossene Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept sollen die „Helling-Höfe“ eine impulsgebende Rolle für den städtebaulichen Umbau des Kasteler Westens zu einem Quartier mit Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung übernehmen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

 

 

 

Übersicht über den Geltungsbereich - Helling-Höfe

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 07.06.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 31.10.2019, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 22.11.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 07.02.2020 - 09.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 15.11.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 23.11.2021 - 22.12.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 23.11.2021 - 22.12.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 25.05.2022, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 12.09.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Öffentliche Bekanntmachung

Kontakt