Wiesbaden Stadtplanung

Westlich der Neufeldstraße (Bebauungsplan im Verfahren)

Der Geltungsbereich „Westlich der Neufeldstraße“ befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Wiesbaden-Medenbach. Die Flächen charakterisieren den südlichen Ortseingang des Stadtteils und bilden den Übergang zwischen landwirtschaftlichen Flächen und der angrenzenden Wohnbebauung.

Im Zuge steigender Einwohnerzahlen und dem damit verbundenen Bedarf an Wohnraum auch für die ländlich geprägten Stadtteile der Landeshauptstadt Wies-baden, ist eine sinnvolle verträgliche Ortsrandarrondierung anzustreben. Hierbei soll die planungsrechtliche Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) erfolgen, um die Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen zu Wohnraumzwecken zu gewährleisten.

Die im Rahmen des städtebaulichen Konzepts geplante Bebauung orientiert sich an der umgebenden Ortsrandbebauung und sieht einen hohen Grünanteil vor, sodass ein verträglicher Übergang zwischen bestehenden Gebäudestrukturen und angrenzendem Grünland ermöglicht wird.

Die Struktur der Wohnbebauung definiert sich über eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einzelhäusern und ermöglicht somit ein erweitertes Angebot an Wohnformen für den Stadtteil.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Neufeldstraße“ wird das Ziel verfolgt, durch die Ausweisung von durchgrüntem Wohnraum die städtebauliche Ortsrandarrondierung am südlichen Ortseingang von Wiesbaden-Medenbach zu stärken.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Westlich der Neufeldstraße"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 12.12.2019, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 23.01.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 01.06.2021 - 22.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 07.06.2021 - 21.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 15.12.2022, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 22.12.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

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