Parkhaus Berliner Straße (Bebauungsplan im Verfahren)
Nach aktueller Einschätzung ist der geplante Neubau des Parkhauses auf Grundlage des bestehenden Baurechts nicht zulässig. Demnach ist für die Realisierung des Parkhauses die Änderung des bestehenden Baurechts durch das Bebauungsplanverfahrens Parkhaus Berliner Straße unerlässlich.
Um die Wohnbebauung mit Gewerbeanteil auf dem Parkplatzgrundstück Balthasar-Neumann-Straße sowie die Grundschule inkl. 2-Feld-Sporthalle und KiTa an der Wettinerstraße realisieren zu können ist die Realisierung des Parkhauses Berliner Straße in einem ersten Schritt erforderlich.
Verfahrensschritte
- 02.07.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- 30.09.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 06.01.2021 - 03.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 20.01.2021 - 03.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 15.07.2021, Entwurfsbeschluss
- 04.08.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 05.08.2021 - 06.09.2021, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 12.08.2021 - 13.09.2021, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 21.11.2024, Entwurfsbeschluss
Parallelverfahren
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de