Wiesbaden Stadtplanung

Quartier am Bürgerhaus (Bebauungsplan im Verfahren)

Auf Grund erheblicher Umstrukturierungen im unmittelbar benachbarten Umfeld (Lindewerk wird Wohnbebauung und Gückelsberg wird Nahversorgungsstandort) besteht die Absicht, die weitere städtebauliche Entwicklung im gekennzeichneten Plangebiet planungsrechtlich zu sichern. Die städtebaulich integrierte Lage zwischen den zwei Stadtteilen Mainz-Kostheim und Mainz-Kastel stellt besondere städtebauliche Anforderungen an den geplanten Städtebau und erfordert die Entwicklung eines stadtteilverbindenden Quartiers. Das städtebauliche Planungsziel soll durch ein gemeinsames Bürgerhaus sowie ein mit hoher Aufenthaltsqualität urbanes Wohnquartier (ca. 240 Wohneinheiten) erreicht werden. Als Grundlage für den Bebauungsplan dient der städtebauliche Rahmenplan. Dieser basiert auf zwei Siegerentwürfen aus den Ende 2019 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerben für das Bürgerhaus sowie für das Wohnquartier.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Quartier am Bürgerhaus"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.09.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 01.10.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 28.06.2021 - 09.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2021 - 27.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB

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