Wiesbaden Stadtplanung

Quartier am Bürgerhaus (Bebauungsplan im Verfahren)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Quartier am Bürgerhaus“ wird die Grundlage geschaffen, um eine neues und modernes Wohnquartier zu bauen und ein schönes gemeinsames Bürgerhaus für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Kostheim und Kastel zu erschaffen.

Bei den planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wurde sehr viel Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Es soll möglich sein ein Bürgerhaus zu bauen, was den Anforderungen an moderne Gemeinschaftsräume entspricht und auch die Möglichkeit bietet die Wünsche der nutzenden Vereine und Bürgerinnen und Bürger von Kastel und Kostheim so viel wie möglich zu berücksichtigen.

In unmittelbarer Nähe soll ein Wohnquartier entstehen, in dem die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der 230 Wohneinheiten sich wohlfühlen. Ein Quartier, das auch von dem daneben liegenden neuen Bürgerhaus und der weiteren Einbindung in das nahe räumliche Umfeld profitiert (Linde-Quartier, Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg, naher Zugang zu den Freizeitmöglichkeiten entlang der Bereiche Rhein und Main).

Die notwendigen Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers werden in der Mobilitätszentrale (MOBY) realisiert.

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Quartier am Bürgerhaus"

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.09.2020, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
  • 01.10.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 28.06.2021 - 09.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2021 - 27.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
  • 20.01.2025 - 21.02.2025, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

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