Wiesbaden Stadtplanung

2022 / 02 Künstlerviertel - 1. Änderung

Durch das Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Ziel der Herausnahme von einem Grundstück aus dem Bebauungsplan „Künstlerviertel", wird der Weg frei gemacht das Wohnbaugebiet in seiner Gänze fertig stellen zu können und somit den beabsichtigten städtebaulichen Abschluss zu finden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Verfahrensschritte

  • 24.08.2007, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
  • 11.03.2021, Änderungsbeschluss nach § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) BauGB
  • 11.11.2021, Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • 10.02.2022, Entwurfsbeschluss
  • 14.03.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 22.03.2022 - 21.04.2022, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 22.03.2022 - 21.04.2022, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
  • 15.12.2022, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
  • 22.12.2022, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Planunterlagen

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Begründung zum Änderungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

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