Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/01 Oberobsang / Himmelkronstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1/95) im Stadtteil Herzoghöhe
Bereits anfangs der 90er Jahre gab es behördlicherseits strukturelle Vorüberlegungen über die künftige städtebauliche Weiterentwicklung zwischen Himmelkronstraße und Stadtgrenze zu Heinersreuth im weitesten Sinne. Mit dem Weggang des Reiterhofes Mitte der 90er Jahre gewann die städtebauliche Überplanung dieses Teilbereiches an Bedeutung. Eine adäquate ländlich geprägte Nachfolgenutzung wäre wünschenswert gewesen, ließ sich aber in den folgenden Jahren nicht finden, so dass schließlich die Konzeption einer Wohnnutzung und einer gewerblichen Nutzung in den Vordergrund trat. Die Konzeption entspricht den aktuellen städtebaulichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen, wobei das Gewerbegebiet der äußeren Kulmbacher Straße (B 85) zuzuordnen war. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.05.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.03.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.09.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/71 Kulmbacher Straße - Bahnlinie Bayreuth-Thurnau
- 1/95 Meranierring - Mosing
- 5/21 Gewerbegebiet Oberobsang
- 1/01 TB1 Oberobsang / Himmelkronstraße "1.Teilbereichsänderung" (Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/01)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan