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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/01 TB1 Oberobsang / Himmelkronstraße "1.Teilbereichsänderung" (Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/01) im Stadtteil Herzoghöhe

Mit Schreiben vom 05.12.2002 beantragte ein Bayreuther Architekturbüro im Auftrag seiner Mandantschaft, einer hiesigen Wohnungsbaugesellschaft, die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/01 "Oberobsang/Himmelkronstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Dem Änderungsgesuch lagen in ersten Linie privatwirtschaftliche sowie bedarfsorientierte Erwägungen zu Grunde. Das Änderungskonzept konnte als eine noch vertretbare Variante zur ursprünglichen Bebauungsplanung von amtlicher Seite akzeptiert werden; somit war den Änderungswünschen Folge zu leisten. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.01.2003, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.02.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge