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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/95 TB1a Siedlung Hohlmühle (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 5/95 TB1 und Nr. 5/95b TB3) in Bayreuth
Das Siedlungsmodell Hohlmühle war 1993 im Rahmen des Programms des Bayerischen Staatsministeriums des Innern / Oberste Baubehörde initiiert worden. Um neue Wege zum preiswerten, ökologischen und sozialen Wohnen in Bayern näher definieren zu können war in diesem Zusammenhang auch der städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerb "Hohlmühle" ausgelobt und entschieden worden. Die Preisträger wurden mit der Erstellung eines Rahmenplans beauftragt, der vom Stadtrat am 22.07.1997 beschlossen wurde. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.04.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.05.2013 - 24.06.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 26.03.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 5/95b TB3 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 3 (1. Änderung des Bebauungsplans 5/95 (Teilbereich))
- 5/95 TB1 Siedlungsmodell Hohlmühle / Teilbereich 1 mit integriertem Grünordnungsplan
Anhänge
- Bebauungsplan - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt