Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/14 Kreisverkehrsanlage Universitätsstraße (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 4/80 und 5/95 TB1) im Stadtteil Birken, Oberkonnersreuth
Die Entwicklung des Universitätsgeländes sowie die Erschließung durch die Universitätsstraße ist mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/80, Inkrafttreten am 07.06.1985, in die Wege geleitet worden. Der Anschluss an das Siedlungsgebiet Hohlmühle erfolgte rechtsverbindlich mit der Bauleitplanung Nr. 5/95 TB1 vom 03.04.1998 zunächst für den Teilbereich 1. Die Erweiterungen des Wohngebietes in der Folgezeit haben verkehrssichernde Maßnahmen im Einmündungsbereich der Karolinenreuther Straße in die Universitätsstraße erforderlich gemacht, um für Fußgänger und Radfahrer bessere Querungsmöglichkeiten zu schaffen. Im Rahmen der „TechnologieAllianzOberfranken“ (TAO) wird die Universität Bayreuth ein neues wissenschaftliches Zentrum errichten. Als Standort für den Neubau ist das weitestgehend unbebaute und unerschlossene Gelände südöstlich des Botanischen Gartens vorgesehen. Optional sollen künftig auch weitere Gebäude auf dem südlichen Campusgelände errichtet werden können (Reserveflächen). Diese Erweiterungsflächen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Bebauungsplan-Änderungsverfahren planungsrechtlich geregelt werden. Im Zuge der Erweiterung der Universität durch das TAO-Gebäude ist hier frühzeitig ein neuer Verkehrsanschluss von Süden notwendig geworden. Die bestehende Anbindung mit dem Flurstück Nr. 88/101 ist völlig unterdimensioniert; diese Wegeverbindung soll später in einem gesonderten Verfahren entwidmet werden. Gemäß den aktuellen Untersuchungen zur Verkehrsplanung ist aus städtebaulichen Erwägungen geplant, unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit die Kreuzung zu einer Kreisverkehrsanlage umzubauen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 10.10.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.10.2014 - 20.11.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 15.06.2015 - 29.06.2015, Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 30.09.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.10.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 5/95 TB1 Siedlungsmodell Hohlmühle / Teilbereich 1 mit integriertem Grünordnungsplan
- 4/80 Universitätsgelände
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt