Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/93a Parkhaus Am Sendelbach (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9/93) im Stadtteil City
In seinem Beschluss vom 07.10.1992 zur Auslobung des Wettbewerbes "Umsetzung des alten Schlachthofgeländes" trug der Stadtrat der mittlerweile aufgetretenen Sanierungsbedürftigkeit des Parkhauses Rechnung und stellte das Parkhaus zur Disposition. Obwohl durch bisherige Planungen der Bestand des sanierungsbedürftigen Parkhauses Rotmainhalle in Frage gestellt worden war, haben neuere Untersuchungen ergeben, dass das vorhandene Parkhaus in einem vertretbaren Kostenrahmen saniert werden kann und in die Gesamtplanung integriert werden soll (Kerngebiet). Für diese veränderte Planungsabsicht müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.09.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.03.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.06.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 9/93 Altes Schlachthofgelände (mit integriertem Grünordnungsplan)
- 9/75 TB P Sanierungsgebiet A-1 Teilbereich Parkhaus
- 9/75 TB M Sanierungsgebiet A-1 Teilbereich Mistelbach
- 3/21 Urbanes Wohnen Am Sendelbach (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 9/75 TB Parkhaus, Nr. 9/75 TB Mistelbach, Nr. 9/93 und Nr. 9/93a)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung