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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/75 TB M Sanierungsgebiet A-1 Teilbereich Mistelbach im Stadtteil City, Kreuz
Bereits im alten Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1961 waren Flächen im Bereich Kulmbacher - / Erlanger - und Austraße als Sanierungsflächen gekennzeichnet. Das Städtebauförderungsgesetz fordert in § 10 für die Neugestaltung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes die Aufstellung von Bebauungsplänen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1981)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.08.1976, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 28.04.1982, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.10.1982, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 9/93a Parkhaus Am Sendelbach (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9/93)
- 9/93 Altes Schlachthofgelände (mit integriertem Grünordnungsplan)
- 3/21 Urbanes Wohnen Am Sendelbach (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 9/75 TB Parkhaus, Nr. 9/75 TB Mistelbach, Nr. 9/93 und Nr. 9/93a)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung