> Startseite > Bauleitpläne im Verfahren
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/18 Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 2/61 und Nr. 6/04) im Stadtteil Altstadt
Bei dem im Bayreuther Südwesten gelegenen Plangebiet zwischen der Justus-Liebig-Straße, der Ludwig-Thoma-Straße, dem Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein und der Spitzwegstraße handelt es sich um eine historisch gewachsene Agglomeration verschiedener v.a. gewerblich geprägter Nutzungen im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet richtet sich aktuell einzig nach dem Einfügungsgebot. Die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 BauGB sind in der Bewältigung planerischer Konflikte (z.B. Ausschluss unverträglicher Nutzungen, Immissionskonflikte, Erschließungsregelungen) sehr beschränkt, so dass die Aufstellung entsprechender Bauleitpläne erforderlich war.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.04.2018 - 07.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 08.07.2019 - 16.08.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 23.10.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.06.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/04 Nahversorgungsbereich Justus-Liebig-Straße/Ecke Leuschnerstraße
- 2/61 Jakobshof
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Gutachten
- Weitere Umweltbezogene Informationen