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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße im Stadtteil Altstadt

Bei dem im Bayreuther Südwesten gelegenen Plangebiet zwischen der Justus-Liebig-Straße, der Ludwig-Thoma-Straße, dem Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein und der Spitzwegstraße handelt es sich um eine historisch gewachsene Agglomeration verschiedener v.a. gewerblich geprägter Nutzungen im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet richtet sich aktuell einzig nach dem Einfügungsgebot. Die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 BauGB sind in der Bewältigung planerischer Konflikte (z.B. Ausschluss unverträglicher Nutzungen, Immissionskonflikte, Erschließungsregelungen) sehr beschränkt, so dass die Aufstellung entsprechender Bauleitpläne erforderlich war.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 15.07.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.04.2018 - 07.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.07.2019 - 16.08.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 23.10.2019, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
  • 26.06.2020, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge