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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/87 Industriegebiet im Bereich Bahnhof St. Georgen Teilbereich "Nord" (Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/62) im Stadtteil Industriegebiet

Die Häufung von Einzelhandelsbetrieben im Industriegebiet stellt eine städtebauliche Fehlentwicklung dar, deren negative Auswirkungen sowohl auf den Verkehr als auch auf die Versorgungsfunktion der Stadtteilzentren und des integrierten innerstädtischen Geschäftszentrums nicht zu übersehen sind. Diese stetig zunehmende Konzentration von Einzelhandelsbetrieben im Industriegebiet St. Georgen-West soll durch Aktualisierung und Konkretisierung der Festsetzungen älterer Bebauungspläne zum Stillstand gebracht werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1991)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.10.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.05.1992, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.10.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge