68.2 -EA- -- Gewerbegebiet Fuggerstraße, Verler Straße / Sennestadt
Um auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet reagieren zu können, ist die planungsrechtliche Sicherung gewerblicher Flächen und Steuerung von Nutzungen ein übergeordnetes Planungsziel der Stadt Bielefeld. Innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 68.2 besteht auf Grund der angrenzenden schützenswerten Wohnnutzungen sowie der hohen Auslastung des umliegenden Straßennetzes bzw. den Knotenpunkten ein Planerfordernis zur Steuerung der gewerblichen Nutzung auf der betreffenden Fläche. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird entsprechend das Ziel verfolgt, gewerbliche Flächen planungsrechtlich zu sichern und langfristig gezielt zu entwickeln und gleichzeitig ein städtebaulich verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen gewährleisten zu können.
Die öffentliche Unterrichtung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt am
Donnerstag, 03. April 2025, 18.00Uhr, im Bürgertreff (Erdgeschoss)
im Sennestadthaus, Lindemann-Platz 3, 33689 Bielefeld.
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 10.12.2024, Aufstellungsbeschluss
- 10.12.2024, Beschluss Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- 20.12.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 06.02.2025 - 20.03.2025, Beteiligung Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 24.03.2025 - 11.04.2025, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- 15.04.2025, Inkrafttreten Veränderungssperre