Veränderungssperre für das Gebiet südlich der Fuggerstraße, westlich der Verler Straße und nördlich der Bahnlinie Bielefeld-Paderborn (Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 68.2 "Gewerbegebiet Fuggerstraße, Verler Straße / Sennestadt")
Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Ansprechperson
- Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail: bauberatung@bielefeld.de
Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)
- 06.03.2025, Satzungsbeschluss
- 15.04.2025, Inkrafttreten Veränderungssperre
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 68.2 -EA- -- Gewerbegebiet Fuggerstraße, Verler Straße / Sennestadt