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Veränderungssperre für das Gebiet südlich der Fuggerstraße, westlich der Verler Straße und nördlich der Bahnlinie Bielefeld-Paderborn (Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 68.2 "Gewerbegebiet Fuggerstraße, Verler Straße / Sennestadt")

Die Veränderungssperre sichert die Planung bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

Ansprechperson

  • Bauberatung, Telefon: 0521-515600, E-Mail:

Verfahrensschritte (Hinweis:Verfahren in Bearbeitung)

  • 06.03.2025, Satzungsbeschluss
  • 15.04.2025, Inkrafttreten Veränderungssperre

Bezüge zu anderen Planverfahren

Dokumente