Sonstige Planungen
Konzepte
Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren wie Bebauungsplanverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke, Konzepte und Programme.
Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sofern die Pläne und Konzepte vom Rat beschlossen wurden, sind diese gemäß § 1 (6) Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten. Dies gilt auch für die gemeindlichen und regionalen Einzelhandelskonzepte.
Informeller Planwerke, Konzepte und Programme dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen als Vorbereitung der konkreteren formellen Pläne. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet.