Open Data im Bereich Bauleitplanung in Erftstadt
Die Stadt Erftstadt bietet ihre Bauleitpläne als sogenannte "Open Data" an. Open Data sind nicht einfach nur öffentlich zugängliche Daten. Es geht bei Open Data vorwiegend um die Möglichkeiten und Chancen, die diese öffentlich zugänglichen Daten bieten. Unterstützung der Forschung, Förderung der lokalen Wirtschaft und engerer Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern - dies sind nur drei Aspekte, die die Europäische Union dazu veranlasst hat, u.a. die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG vom 17, November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013) und die INSPIRE-Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) zu erlassen. Beide Richtlinien müssen in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Daten können mit einem WMS/WFS-Dienst, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden:
https://geodata.o-sp.de/service/erftstadt.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden)
Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Metadaten zum Datensatz:
Titel | Bebauungsplanübersicht der Stadt Erftstadt |
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Zusammenfassung / Kurzbeschreibung | Übersicht über die Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt. |
Überarbeitungsdatum | 19.12.2024 |
Referenzsystem | ETRS89 / UTM |
Geographische Ausdehnung | Westliche Länge: 6.68, Östliche Länge: 6.85, Nördliche Breite: 50.86, Südliche Breite: 50.72 |
Räumliche Darstellungsart | Vector |
Sprache | Deutsch |
Zeichensatz | UTF-8 |
Bezeichner | https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/ERFTSTADTB01 |
Schlüsselwörter | Bebauungsplan, Satzung, Flächennutzungsplan |
Thematik | Planungsunterlagen |
Online-Ressource | https://www.o-sp.de/erftstadt/opendata.php |
Format | Dienst |
Nutzungsbedingungen | Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne sind in diesen Gebieten Maßnahmen und Handlungen gem. § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt sowie sonstige Regelungen zu beachten. Ausnahmen oder Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. |
Zugriffseinschränkung | Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
Kontakt | Stadt Erftstadt, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Herr Föhse, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, Tel.: 02235 409-366 |
Herkunft | Die Übersicht wurde durch das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt auf Basis der amtlichen Kartenwerke (ABK, DGK5, ALKIS) erstellt. Zudem werden frei verfügbare Kartenwerke wie z.B. OpenStreetMap verwendet. |