Abrundungssatzung Kohlstraße
Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 15.01.2002, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Satzung
- Abrundungssatzung Kohlstraße (PDF, 8,85 MB)