FNP-Änderung-021 Friesheim, Weilerswister Straße
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, die der Deckung des Bedarfs an Wohnraum im Ortsteil Friesheim, der städtebaulichen Innenverdichtung und der Bestandssicherung des denkmalgeschützten ortsbildprägenden Kulturgut Rechnung trägt. Die Planungsziele sind im Hinblick auf die Besonderheiten des Planungsgebietes primär der Erhalt des bisherigen Ortsbildes mit Planungen, die der Siedlung einen geschlossenen, dorfähnlichen Charakter geben und die Berücksichtigung aller Aspekte der Landschaftsgestaltung und des Denkmalschutzes.
Ansprechperson
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 17.02.2017 - 24.03.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 20.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.03.2017 - 21.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 22.11.2017 - 21.12.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
Bekanntmachung
- Amtsblatt Nr. 38 vom 17.12.2018 (Externer Link)
Flächennutzungsplanänderung
- Flächennutzungsplanänderung Nr. 21 (Teilbeschluss Süd) (PDF, 4,08 MB)
weitere Daten
- FNP-Änd. Nr. 21_Zusammenfassende Erklärung (PDF, 529,25 KB)
- FNP-Änd. Nr. 21_Begründung (PDF, 2,08 MB)