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184 Dechant-Linden-Weg

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Wohnbaugebietes anteilig mit sozialem Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken in Liblar an der Köttinger Straße nördlich vom Dechant-Linden-Weg geschaffen werden. Ausgehend von Änderungen im Bestattungswesen wird die Fläche des Geltungsbereichs nicht mehr für die Erweiterung des Friedhofs benötigt und kann einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Hingegen besteht ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen in Erftstadt, der auch durch die begonnene und zu einem großen Teil bereits vollzogene Aktivierung von Innenbereichsflächen, insbesondere in Erftstadt-Liblar, nicht gedeckt werden kann.

Ansprechperson

Frau Stefanie Bermel,  02235 409 325

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 30.08.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.05.2017 - 02.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.06.2018 - 10.07.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.09.2019, Beschluss über die Teilung des Bebauungsplans

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Geltungsbereich