184 Dechant-Linden-Weg
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Wohnbaugebietes anteilig mit sozialem Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken in Liblar an der Köttinger Straße nördlich vom Dechant-Linden-Weg geschaffen werden. Ausgehend von Änderungen im Bestattungswesen wird die Fläche des Geltungsbereichs nicht mehr für die Erweiterung des Friedhofs benötigt und kann einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Hingegen besteht ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen in Erftstadt, der auch durch die begonnene und zu einem großen Teil bereits vollzogene Aktivierung von Innenbereichsflächen, insbesondere in Erftstadt-Liblar, nicht gedeckt werden kann.
Ansprechperson
Frau Stefanie Bermel, 02235 409 325, planung@erftstadt.de
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 30.08.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.04.2017 - 19.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 04.05.2017 - 02.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 11.06.2018 - 10.07.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.09.2019, Beschluss über die Teilung des Bebauungsplans
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
Geltungsbereich
- Anlageplan (PDF, 2,18 MB)