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109, 3. Vereinfachte Änderung, Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen Verwertungszentrum

Städtebauliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen der REMONDIS GmbH Rheinland.

Vorgesehen ist der Bau einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen (LVP-Anlage) auf der heutigen Logistikfläche für LKW.

Die 3. Vereinfachte Änderung, „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“, des Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 09.06.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
  • 10.07.2017, Erneuter Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
  • 03.08.2017 - 04.09.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.11.2017, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Geltungsbereich

Plandarstellung

Begründung

Ökologische Fachbeiträge