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195 Friesheim, Nahversorger

Westlich des städtischen Friedhofes an der Landesstraße L 33 (Weilerswister Straße) werden im Stadtteil Erftstadt- Friesheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Supermarkt (Nahversorger) geschaffen. Auf dem ca. 1,99 ha großen Areal soll das Gebäude eines Nahversorgers mit vorgelagerten ca. 80 Stellplätzen und südlich gelegen eine Wohnbebauung mit sechs Doppelhäusern realisiert werden.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 05.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.04.2019 - 15.05.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 30.04.2019 - 22.05.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2021 - 02.08.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.03.2022, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bekanntmachung

Geltungsbereich

Bebauungsplan

Begründung

Zusammenfassende Erklärung