FNP-Änderung-030 Liblar, Campus Rhein-Erft
Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Campus Rhein-Erft, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Baugebiete und einem Hochschulstandort geschaffen werden. Die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit des Bahnhofs sind ausschlaggebende Kriterien für die Standortwahl des Campusgeländes. Die Erweiterung der Siedlungsflächen im Süden Liblars stellt zusätzlich aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtteils dar. Die Erschließung des gesamten Plangebietes erfolgt über die K44. Die beabsichtigte bauliche Entwicklung bewirkt einen nicht unerheblichen Eingriff in die Landschaft. Aus diesem Grund ist im Südosten der geplanten Bebauung eine Fläche im Plangebiet einbezogen, die auch eine landschaftsgerechte Einbindung der baulichen Maßnahmen gewährleistet und ortsnahe Flächen für den erforderlichen Ausgleich bieten.
Ansprechperson
Frau Lilian Lengwenat, 02235 409 719, planung@erftstadt.de
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 27.06.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.07.2019 - 23.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 28.11.2019 - 19.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Bekanntmachung
- Amtsblatt Nr.31 (PDF, 9,57 MB)
Geltungsbereich
- Anlageplan mit Geltungsbereich (PDF, 678,68 KB)