196 Erweiterung Verwertungszentrum südlicher Erftkreis
Die im Stadtteil Köttingen vorgesehenen Flächen für die Errichtung von Anlagen für Abfallbehandlung- und Verwertung, die im Bebauungsplan Nr. 109 als Gewerbe- und Industriegebiete festgesetzt sind, sind nahezu vollständig in Anspruch genommen. Da weiterhin Bedarf an entsprechenden Flächen besteht, ist eine Erweiterung des Verwertungszentrums erforderlich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Ansprechperson
Herr Simon Wolf, 02235 409 370, planung@erftstadt.de
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 10.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.02.2020 - 05.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 18.03.2020 - 08.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 22.10.2020 - 12.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 21.04.2023 - 22.05.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Parallelverfahren
Anhänge
Geltungsbereich
- Anlageplan (PDF, 3,93 MB)