201 Wohnen am Campus
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 Erftstadt-Liblar, Wohnen am Campus soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden um vorrangig den zusätzlichen Bedarf an Wohnraum durch die Ansiedlung des Campus Rhein-Erft-Kreis in Erftstadt Rechnung zu tragen. Das Plangebiet liegt südwestlich des Knotenpunktes K44/ K45 und südlich eines geschützten Waldstreifens. Die Fläche ist ca. 10 ha groß und im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der parallel durchgeführten 30. Flächennutzungsplanänderung, Campus Rhein-Erft der Stadt Erftstadt und der Darstellung als Wohnbaufläche wird die Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen. Der durch den Eingriff in Natur und Landschaft erforderliche Ausgleich ist südlich von Liblar und zur Sicherstellung einer zeitnahen Realisierung ausschließlich auf städtischen Flächen vorgesehen.
Die Förderung der Landesinitiative Bauland an der Schiene ermöglicht ein städtebauliches Strukturkonzept für die gesamte Wohnbaufläche, als Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Erarbeitung der Rahmenplanung erfolgt durch das Büro Machleidt und stellt auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft zum zukünftigen Campusareal eine große Herausforderung an die Planung.
Ansprechperson
Frau Lilian Lengwenat, 02235 409 719, planung@erftstadt.de
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 12.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Parallelverfahren