074A Von-Stephan-Straße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung östlich und nordöstlich der Von-Stephan-Straße geschaffen werden. Orientiert an die Umgebungsbebauung ist die Entwicklung einer eingeschossigen Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Die Erschließung ist über die Von-Stephan-Straße bereits gesichert. Durch die geplanten Einfamilienhäuser sollen insbesondere junge Familien angesprochen werden. Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept die Errichtung von bis zu vier Wohngebäuden, entsprechend der angrenzenden Bebauung (Typus Gartenhofhaus) vor, um für jedes Gebäude einen von Verkehrslärm abgeschirmten Hof zu ermöglichen.
Ansprechperson
Herr Simon Wolf, 02235 409 370, planung@erftstadt.de
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 27.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB
- 20.07.2020 - 03.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 03.05.2021 - 02.06.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Anhänge
Geltungsbereich
- Anlageplan (PDF, 397,88 KB)