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FNP-Änderung-034 Liblar, Ville Campus

Das Plangebiet wird mit Ausnahme der geplanten Erschließung, derzeit vollständig landwirt-schaftlich genutzt. Das erste Bebauungsplankonzept sieht auf der ca. 3,3 ha großen Fläche für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes den Bau eines mehrgeschossigen Gebäu-des vor, in welchem zukünftig Bildungs-, Schulungs-, Hochschul-, Forschungs- und/oder Entwicklungseinrichtungen untergebracht werden können. Weiterhin sieht der Entwurf ergän-zend dazu den Bau zweier mehrgeschossigen Wohnkomplexe vor, die den Bedarf an studen-tischem Wohnen Rechnung tragen sollen. Der grundlegende konzeptionelle Ansatz des städ-tebaulichen Entwurfs ist die Schaffung eines Gebäudeensembles, das sich optimal in die Umgebung und die bestehenden Strukturen integriert. Mit der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Ville Campus, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um an diesem Standort die beide Ziele Wohnbauentwicklung und die Weiterentwicklung als Bildungsstandort zu kombinieren. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt in Form einer Anpassung der Ausweisung von Wohnbaufläche (W) in Sonderbaufläche (SO) soll es ermöglichen, die Ziele der Nutzungsmischung Bildung und Wohnen umsetzen zu können.

Ansprechperson

Frau Lilian Lengwenat,  02235 409 719

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 23.11.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.12.2021 - 26.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.03.2022 - 30.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 23.09.2022 - 24.10.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.08.2023, Wirksam gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge

Bekanntmachung

Geltungsbereich

Flächennutzungsplanänderung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Umweltrelevante Daten