197 Verlagerung Bauschuttrecyclinganlage
Die Firma Rhiem & Sohn und Sand GmbH & Co. KG beabsichtigt die Verlagerung der bestehenden Bauschuttrecyclinganlage in Richtung Norden des bestehenden Betriebsgeländes.
Die Recyclinganlage steht zwar im Zusammenhang mit der vorhandenen Deponie, ist jedoch keine der Deponie dienende und deshalb keine im Außenbereich privilegierte Anlage.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Ansprechperson
Team Stadtplanung, 02235 409 870, planung@erftstadt.de
Verfahrensschritte
- 26.10.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.01.2022 - 21.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 07.02.2022 - 28.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 23.09.2022 - 24.10.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.02.2023 - 27.03.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) und 4 (2) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Geltungsbereich
- Anlageplan (PDF, 888,85 KB)