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FNP-Änderung-038 Friesheim, Pflegeeinrichtung

Mit der Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, E. - Friesheim, Pflegeeinrichtung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung innerhalb des Stadtteiles Friesheim geschaffen werden. Da der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt lediglich etwa 30 % des Plangrundstücks als Mischbaufläche / Dorfgebiet (MD) darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit der Planänderung soll die Siedlungsfläche des Ortskerns von Friesheim östlich der Graf-Emundus-Straße in einer einheitlichen Tiefe von ca. 100 m dargestellt werden.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 12.01.2024 - 29.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Geltungsbereich